Jederzeit kann man überraschend mit einem medizinischen Notfall konfrontiert werden. Nicht selten ist guter Rat teuer: Dem Betroffenen drohen möglicherweise gesundheitliche Dauerschäden, wenn nicht gar Lebensgefahr besteht.

Im Ernstfall ist jede Person zu Erster Hilfe verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung stellt gar einen Straftatbestand dar. Doch die eigene Notfallausbildung, beispielsweise der zur Fahrausbildung gehörende Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder vielleicht ein vollständiger Erste-Hilfe-Kurs, liegt nicht selten lange zurück und wurde nie aufgefrischt.

Dennoch ist Nichtstun immer falsch. Angefangen vom Rettungsnotruf über den Versuch, den Betroffenen anzusprechen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, kann jeder aktiv werden. Besser ist natürlich, man weiß, was zu tun ist.

Aus diesem Grund nahmen 14 Lehrkräfte der Berufsschule Erlangen an einem sich über zwei Nachmittage (24.04.2018, 25.04.2018) erstreckenden Lehrgang teil. Neben einigen Fachbegriffen und –abkürzungen (u. a. RTW: Rettungstransportwagen; RUND: realistische Unfalldarstellung) stand eine lange Reihe möglicher Notfälle auf dem umfangreichen Programm. Deren auch nur annähernd vollständige Darstellung würde hier den Rahmen sprengen:

  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt
  • Lungenembolie (manchmal nicht sofort von Herzinfarkt zu unterscheiden)
  • Schock
  • epileptischer Anfall
  • allergischer Schock (z. B. nach Bienenstich)
  • Vergiftung, u. a. durch
    • Pflanzen
    • Medikamente
    • Metalle
    • Reinigungsmittel
    • Alkohol, Drogen
    • Gase (Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, …)
    • Pilze

Beratungsstellen für den Fall einer Vergiftung befinden sich in München und Berlin. Sie sind unter der jeweiligen Ortsvorwahl und identischen Rufnummer, also 089 19240 bzw. 030 19240, erreichbar und bieten Beratung und Anleitung für die Erste Hilfe. Selbstverständlich fällt diese Unterstützung umso leichter, je genauer der jeweilige Fall geschildert wird und je mehr konkrete Fakten (Art der Vergiftung, Schwere und Dauer der Symptome, …) genannt werden können.

  • Sonnenstich, Hitzschlag, Unterkühlung

Exemplarisch sei geschildert, wie bei einem Fremdkörper in der Luftröhre vorzugehen ist:

Die betroffene Person ist zum Husten aufzufordern und sollte sich möglichst mit den Händen auf einem Tisch abstützen, so dass sie leicht vornüber gebeugt steht. Der Ersthelfer schlägt ihr fünfmal zwischen die Schulterblätter und drückt ihr komprimierend vom Nabel bis zum unteren Rippenbogen in den Bauch. Die Maßnahme ist fortzuführen, bis der Rettungswagen eingetroffen ist und dessen Besatzung die weitere Versorgung übernimmt.

Innerhalb des Freistaats Bayern ist das Eintreffen des Rettungswagens nach Absetzen des Notrufs über die Rufnummer 112 innerhalb von zwölf Minuten zugesagt.

Neben dem korrekten Abnehmen des Helms eines verunglückten Motorradfahrers lernten die Teilnehmer das Anlegen verschiedener Verbände. So durften alle nach entsprechender Vorführung Arm- und Kopfverletzung versorgen und zudem eine Wunde, in welcher der verursachende Fremdkörper noch steckte, verbinden. Hierbei galt das Augenmerk der sorgfältigen Auflage einer Polsterung um die Eintrittsstelle und der Sicherung, die den Fremdkörper ruhigstellt, um weiteren Schaden auszuschließen.

Kursleitung und Teilnehmer verbindet die Hoffnung, dass ihnen Notsituationen möglichst erspart bleiben, sie jetzt aber hinreichend gewappnet sind, im Fall des Falles wirksam helfen zu können.

Rita Stadter-Bönig