Wer wir sind
Der Verein der Freunde und Förderer der Staatlichen Berufsschule Erlangen e. V. (kurz Förderverein der Staatlichen Berufsschule Erlangen) wurde am 22. Juli 1994 gegründet. Unsere ca. 120 Mitglieder setzen sich aus natürlichen sowie juristischen Personen zusammen, darunter auch viele Ausbildungsbetriebe und Lehrkräfte. Am 24.04.2024 wurde nach 12 Jahren die neue Doppelspitze des Vorstands gewählt.
Unsere Vorstandschaft
Andrea Schmucker (Vorsitzende)
Mirco Scholten (stellvertretender Vorsitzender)
Jürgen Schreiner (stellvertretender Vorsitzender)
Karsten Beck (Geschäftsführer)
Kontakt
Verein der Freunde und Förderer der Staatlichen Berufsschule Erlangen e. V.
Drausnickstraße 1 d
91052 Erlangen
Tel.: 09131 533848-0 (Sekretariat)
Fax: 09131 533848-111 (Sekretariat)
E-Mail: foerderverein@bs-erlangen.de
Vereinsregister
Registergericht: Amtsgericht Fürth
Register-Nr.: VR 21190
Bankverbindung
VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach eG
Zweigniederlassung der VR Bank Metropolregion Nürnberg eG:
IBAN: DE19 7606 9559 0000 1883 28
BIC: GENODEF1NEA
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
IBAN: DE13 7635 0000 0000 0650 45
BIC: BYLADEM1ERH
Unsere Ziele
Die Gründerversammlung legte folgende Ziele fest, die auch heute noch in der Satzung des Vereins fest verankert sind:
- Ideelle Unterstützung der Schule in allen Fragen
- Vertiefung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Schule
- Festigung der Beziehung zwischen Schule, Schülereltern, Ausbildern und Ausbildungsbetrieben
- Aufrechterhaltung der Verbindung der ehemaligen Schüler zu ihrer Schule
Was wir tun
Um diese Leitziele umsetzen zu können, verfolgen wir mit unserer Arbeit folgende Schwerpunkte:
>> die Ausstattung der Schule verbessern
Wir springen insbesondere da ein, wo Sachaufwandsträger und Schuletat an ihre Grenzen stoßen. So statten wir beispielsweise Klassenzimmer mit zusätzlichen EDV-Geräten aus, um damit sowohl für Schüler als auch Lehrkräfte zeitgemäße und möglichst optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen.
>> Schülerprojekte fördern
Die Zusammenarbeit mit den Schülern und ihren Vertretern ist uns ein großes Anliegen. Wir finanzieren Workshops der SMV und unterstützen auch die Realisierung von SMV-Projekten, wie z. B. die Neugestaltung des Schülercafés und des Pausenhofes.
>> Informationsveranstaltungen organisieren
Wir möchten für Lehrkräfte, Auszubildende und Ausbildungsbetriebe interessante Themen aufgreifen (z. B. Selbstbehauptungskurse, Fachvorträge aus der betrieblichen Praxis sowie namhafte Referentinnen/Referenten aus Politik, Kultur und Sport etc.). Manager von Bundesligavereinen, Schwimmweltmeisterinnen und Bundestagsabgeordnete zählen zu unserer Gästeliste.
Was Sie beitragen können
Wenn Sie die Arbeit unseres Fördervereins unterstützen möchten, können Sie…
>> Mitglied werden
und damit einen jährlichen Beitrag von 36,50 Euro, also 10 Cent pro Tag, oder mehr leisten.
Mitgliedsantrag_Förderverein_BS-Erlangen
>> Spenden tätigen
für die wir als gemeinnütziger Verein steuerlich absetzbare Zuwendungsbescheinigungen ausstellen können.
>> praktische Unterstützung leisten
zum Beispiel indem Sie sich als Referent für eine Informationsveranstaltung zur Verfügung stellen, geeignete Referenten vermitteln oder Räumlichkeiten hierfür zur Verfügung stellen.
Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung. Sie kommt unseren Schülern / Ihren Auszubildenden zu Gute.
Ihre Vorstandschaft des Fördervereins
der Staatlichen Berufsschule Erlangen
Satzung
des Vereins der Freunde und Förderer der Staatlichen Berufsschule Erlangen e. V.
§ 1 Name
(1) Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde und Förderer der Staatlichen Berufsschule Erlangen“, im Folgenden kurz „Verein“ genannt.
(2) Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Er führt nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz „eingetragener Verein“, abgekürzt „e.V.“.
§ 2 Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Erlangen.
§ 3 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Berufsbildung an der Staatlichen Berufsschule Erlangen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des § 52 Abgabenordnung. Das beinhaltet im Einzelnen folgende Zielsetzungen:
1. Ideelle Unterstützung der Schule in allen Fragen.
2. Vertiefung der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Schule.
3. Festigung und Beziehung zwischen Schule, Schülereltern, Ausbildern und Ausbildungsbetrieben.
4. Aufrechterhaltung der Verbindung der ehemaligen Schüler zu ihrer Schule.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Die Vorstandsmitglieder und die vom Vorstand mit bestimmten Aufgaben betrauten Personen haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können werden:
a) Einzelpersonen (z.B. Schüler, ehemalige Schüler, Schülereltern, frühere und noch amtierende Lehrer u.ä.),
b) Personenvereinigungen und juristische Personen (z.B. Vereine, Verbände, Unternehmen und Firmen), die Interesse an der Förderung der Jugend der Staatlichen Berufsschule Erlangen haben.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand begründet.
(3) Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitglieds ablehnen, wenn er innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitrittserklärung beim 1. Vorsitzenden des Vereins das Aufnahmegesuch auf eine Vorstandssitzung mit einfacher Stimmenmehrheit ablehnt. Eine getroffene Ablehnung der Aufnahme ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.
(4) Die Mitgliedschaft endet
a) bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit, durch Austritt oder durch Ausschluss.
b) durch Streichung der Mitgliedschaft, wenn ein Mitglied nach zweijährigem Beitragsrückstand trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand bleibt.
(5) Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch einen eingeschriebenen Brief an den Vorstand. Die Kündigung hat spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres zu erfolgen.
(6) Personen, die sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ehrenmitgliedschaft verpflichtet nicht zur Beitragszahlung.
§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 6 Beiträge und Spenden
(1) Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten jährlichen Mindestbeitrag.
(2) Der Beitrag ist in ersten Quartal eines jeden Jahres zu zahlen.
(3) Förderer unterstützen den Verein mit Spenden. Spenden können mit einer Zweckbestimmung versehen werden.
(4) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Beirat und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand und seine Aufgaben
(1) Dem Vorstand (§ 26 BGB) gehören an: der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Geschäftsführer, der zugleich Schriftführer ist.
(2) Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist möglich.
(3) Vorstandsmitglieder können auch vor Ablauf der Wahlperiode ausscheiden. Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von drei Monaten einzuberufen, die einen Nachfolger zu wählen hat.
(4) Einer der stellvertretenden Vorsitzenden ist kraft Amtes der Schulleiter für die Dauer seiner Amtszeit.
(5) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Schulleiter oder den Geschäftsführer sowie einem weiteren gewähltem Vorstandsmitglied vertreten.
(6) Der Vorstand hat die ihm kraft Gesetzes oder durch die Satzung zukommenden Aufgaben, die nicht der Mitgliederversammlung zugewiesen sind, wahrzunehmen.
(7) Der Vorsitzende beruft die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. Er leitet die Sitzungen der Vorstandschaft und die Mitgliederversammlung.
(8) Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, sich über alle Angelegenheiten des Vereins einschließlich der Kassenführung zu informieren.
(9) Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen des Vereins, zieht die Beiträge ein, veranlasst Zahlungen nach den Beschlüssen des Vorstands und berät den Vorstand bei der Anlage des Vermögens. Der Schatzmeister gibt der Mitgliederversammlung den jährlichen Rechnungsbericht.
§ 8a Beirat
(1) Der Beirat besteht aus höchstens 15 Mitgliedern. Er wird für die Dauer von 3 Jahren vom Vorstand berufen. Die Mitgliederversammlung hat ein Vorschlagsrecht. Vorstandsmitglieder können nicht zugleich Mitglieder des Beirates sein.
(2) Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten zu beraten.
(3) Der Beirat wird zweimal jährlich durch den Vorstandsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen. Er muss einberufen werden, wenn mindestens 2 Beiratsmitglieder die Einberufung schriftlich vom Vorstand verlangen. An den Sitzungen des Beirates nehmen in der Regel Mitglieder des Vorstands teil, sie haben aber kein Stimmrecht.
(4) Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
§ 9 Mitgliederversammlung
(1) Eine Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, grundsätzlich im 1. Quartal, statt.
(2) Eine Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn ¼ der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung beim Vorstand beantragt oder dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder beantragt wird.
(4) Anträge an die Mitgliederversammlung sind schriftlich spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung an den Vorsitzenden zu richten.
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig in allen ihr vom Gesetz zugewiesenen Fällen, insbesondere hat sich folgende Aufgaben:
a) Entgegennahme des Geschäftsberichtes,
b) Entgegennahme des Kassenprüfungsberichtes,
c) Entlastung der Vorstandsmitglieder,
d) Wahl der Vorstandsmitglieder alle drei Jahre, soweit ihre Mitgliedschaft nicht satzungsgemäß festgelegt ist,
e) Bestellung des Kassenprüfers aus den Reihen der Mitglieder,
f) Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrags,
g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
h) Entscheidung über die Einsprüche gegen Ausschluss von Mitgliedern,
i) Beschluss über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft,
k) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
§ 11 Beschlussfassung in der Vorstandschaft und bei der Mitgliederversammlung
(1) Die Beschlüsse der Vorstandschaft werden in der Regel in Vorstandssitzungen oder auf schriftlichem Wege gefasst. Der Vorsitzende beruft die Vorstandssitzungen ein oder führt die Beschlussfassung herbei.
(2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß geladen und mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse auf Vorstandssitzungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Über die Beschlüsse der Vorstandschaft ist vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen, von diesem und den übrigen anwesenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen und vom Schriftführer zu verwahren.
(3) Der Vorstand hat am Ende eines jeden Geschäftsjahres der Mitgliederversammlung Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben abzulegen.
(4) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen wurden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
(5) Stimmberechtigt auf der Mitgliederversammlung ist jedes anwesende Mitglied. Eine Stimmenübertragung ist nicht zulässig. Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, nur Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(6) Die in der Mitgliederversammlung vorzunehmenden Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, auf Antrag eines Mitgliedes geheim, wenn die Mehrheit der Anwesenden diesem Antrag zugestimmt.
(7) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu führen und von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Beschlüsse sind im Wortlaut darin aufzunehmen. Die unterzeichnete Niederschrift kann von jedem Mitglied eingesehen werden.
§ 12 Rechnungsprüfer, Geschäftsführer
(1) Die Prüfung der Kassen- und Rechnungsführung des Vorstandes obliegt den von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte auf 3 Jahre zu wählenden zwei Rechnungsprüfern.
(2) Die Kassenprüfer berichten der Mitgliederversammlung über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung des Schatzmeisters.
(3) Der Geschäftsführer hat die laufenden vereinsinternen Geschäfte auf Weisung des Vorstandes durchzuführen.
§ 13 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den jeweiligen Träger der Berufsschule, der verpflichtet ist, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 zu verwenden.
§ 14 Anwendung der Regelungen des BGB
Soweit die Satzung keine besondere Regelung vorsieht, finden die Vorschriften des BGB über das Vereinsrecht Anwendung.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrem Eintrag ins Vereinsregister in Kraft.
Erlangen, im Juli 1994. Zuletzt geändert am 29.01.1998.
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Termine und Projekte unseres Fördervereins.
Förderverein auf Baustellen-Tour
Mitgliederversammlung des Fördervereins am 29.03.2023
Eine abwechslungsreiche Tagesordnung mit Baustellenbesichtigung erwartete die TeilnehmerInnen im Rahmen der Mitgliederversammlung des Fördervereins der Staatlichen Berufsschule Erlangen. Vorsitzender Johannes Hofmann eröffnete die Versammlung mit einer Gedenkminute für das verstorbene Ehrenmitglied Robert Niersberger, der Gründungsmitglied und von 1994 bis 2012 Vorsitzender des Fördervereins war.
Jürgen Schreiner (stellvertretender Schulleiter) ging auf die Schülerzahlen und aktuelle Entwicklungen an der Staatlichen Berufsschule Erlangen ein. Anschließend zeigte er einen Film zum dreiwöchigen Auslandspraktikum an der Partnerschule Vocational Training Center (VTC) Mlandizi in Tansania. Der Förderverein hatte einen Teil der Reisekosten für die teilnehmenden SchülerInnen finanziert.
Nach einer zweijährigen pandemiebedingten „Zwangspause“ konnte 2022 erstmals wieder ein SMV-Wochenend-Workshop stattfinden, für den der Förderverein wie immer die Beherbergungskosten übernahm. Schülersprecherin Emma Häuslinger stellte die Aktivitäten und Projektideen der SMV vor. Der stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins, Alexander Sokoliuk, der zugleich Verbindungslehrer im SMV-Team ist, lobte das außergewöhnliche Engagement der SMV an der Berufsschule Erlangen.
Geschäftsführer Karsten Beck gab in seinem Geschäftsbericht einen Überblick über die vom Förderverein unterstützten Projekte und Anschaffungen. Hierzu zählten neben den bereits erwähnten Aktivitäten u. a. Preise für die Bestenfeier, Fortbildungskosten sowie Software-Lizenzen und Zubehör für die Schulkamera.
Schatzmeisterin Silke Dippold konnte erneut auf ein finanziell erfreuliches Jahr zurückblicken. Dank der Spenden und Mitgliedsbeiträge wurde 2022 ein Überschuss erzielt, so dass auch für die nächsten Jahre der Grundstein für die finanzielle Unterstützung von Projekten und Anschaffungen gelegt ist. Allerdings ist bei den Mitgliedsbeiträgen seit Jahren ein rückläufiger Trend zur verzeichnen, dem es entgegenzuwirken gilt. Kassenprüfer Sebastian Kiermeier bestätigte eine einwandfreie Kassenführung. Sein Vorschlag zur Entlastung der Vorstandschaft wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig angenommen.
Hans Haspel (Mitglied der erweiterten Schulleitung) erläuterte die Planungen und den aktuellen Stand des Bauprojekts „Campus Berufliche Bildung“ der Stadt Erlangen. Im Anschluss an die Versammlung konnten sich die anwesenden Mitglieder dann noch persönlich vom Baufortschritt überzeugen. Hans Haspel führte die Gruppe durch den ersten von drei Bauabschnitten, der kurz vor der Fertigstellung steht.
Karsten Beck
Geschäftsführer des Vereins der Freunde und Förderer der Staatlichen Berufsschule Erlangen e. V.
Hilfe die ankommt! Förderverein der Berufsschule Erlangen ermöglicht Internetzugang für seine Partnerschule in Mlandizi/Tansania
Förderverein unterstützt Bankprojekt „Banking 4.0“
Mit dem Förderverein in die ARENA
Nach der Mitgliederversammlung ging es mit dem Fan-Bus zum Bundesliga-Heimspiel des HC Erlangen.
Unser Förderverein: Personell und finanziell bereit für die nächsten Jahre
Die Vorstandschaft des Fördervereins geht geschlossen und mit gut gefüllter Kasse in die nächste Amtszeit. So lautet das Fazit der Mitgliederversammlung am 26. April 2018.
Hilfe zur Selbsthilfe im Norden Benins
Dr. André Tagali vom Dassari-Benefiz e. V. berichtet über sein Entwicklungshilfe-Projekt.
Mechatroniker der Berufsschule montieren Solar-Funktionskoffer für Dassari
Mit einem Unterrichtsprojekt leisten angehende Mechatroniker der Berufsschule einen Beitrag zur Entwicklungshilfe in Nagasséga, einer kleinen Gemeinde in der Region Dassari im Norden Benins.